Tierschutzverein Tierseelenhoffnung

Ich bin Leben, das leben will, in mitten von Leben, das leben will.

(Albert Schweitzer)

 

 

Ich schenk dir ein Leben,....

Schutzgebühr und Schutzvertrag bei der Übernahme eines Tierschutztieres

 

Lieber zukünftiger Tierbesitzer!

 

Das Thema Schutzgebühr und Schutzvertrag ist eines der „heikelsten Themen“ bei der Vermittlung eines Tierschutztieres.

 

Der Schutzvertrag dient ausschließlich zum Wohle des Tieres, darin beinhaltet sind die Grundlebenskriterien des zukünftigen Lebens die wir uns für den Schützling erbieten und unsere persönliche Einstellung zum Familienmitglied Hund, Katz und Kleintiere. Selbstverständlich sind Sie der neue Besitzer, mit dem vertraglichen Hinweis – dass das vermittelnde Tier den Schutz unseres Vereines genießt!


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Schutzvertrag
Formular Schutzvertrag 2015.docx
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Die Schutzgebühr: Als Schutzgebühr wird der Betrag bezeichnet, der bei der Übernahme eines Tieres fällig ist. Dieser "Unkostenbeitrag" ist unabhängig vom Alter, dessen Rasse  oder  gar "Marktwert". Diese muss solidarisch dazu beitragen, auch die Versorgung weiterer und unvermittelbarer Tiere mit zu tragen. Die Schutzgebühr ist ein pauschaler Betrag, der pro Tier erhoben wird und der in den seltensten Fällen die tatsächlich entstandenen Kosten deckt. Im Falle einer Rückgabe wird die Schutzgebühr nicht retourerstattet.

Für ein übernommenes Tier wird nachfolgender Unkostenbeitrag (Schutzgebühr) eingehoben:

 

HUNDE:  Für Rüden beträgt die Schutzgebühr 350,00 EURO, für Hündinnen 380,00 Euro.

KATZEN: Für Katzen je nach Impfstatus und Kastration.

 

Allzu oft kommt bei den Gesprächen oder bei Mailanfragen immer wieder die Wortmeldung:

"Ohne die Schutzgebühr oder einer geringeren Schutzgebühr (!)“ würden vielleicht mehr Hunde oder Katzen ein neues Zuhause finden!" Spätestens bei diesem Gedanken müsste eigentlich der Tierwunsch nochmals überdacht werden. Den es macht deutlich, dass das Tier bereits vor dem Einzug Kosten verursacht… einen Unkostenbeitrag. Dieser ist jedoch meist nur ein Bruchteil dessen, was ein Tier dennoch viele Jahre an „Unkosten“ verursachen könnte. Nicht nur tägliches Futter, es ist bereits die Grundausstattung die anfänglich die Geldbörse etwas biegen wird! Transportbox, Körbchen, Futterschalen, Geschirr und dergleichen. Doch ein großes Hauptaugenmerk sollte auch bedacht werden: Die tiermedizinische Versorgung für die nächsten hoffentlich viele, viele Jahre! Was ist, wenn das Tier einmal schwer erkrankt, einen Unfall hat, eine kostenintensive Operation benötigen wird?

 

Einem Vorurteil möchten wir jedoch hier auf diesem Wege zum Thema Schutzgebühr/ Unkostenbeitrag entgegentreten:

 

Die Schutzgebühr trägt ebenso dazu bei, die Transporte zu bezahlen, die Kastration oder Sterilisation, das Chippen, die Schutzimpfungen und der (EU-)Heimtierausweis und alle anfallenden Kosten für die Überlebenssicherung und Reisevorbereitung. Auch die Ausgaben bis zur Ausreise (Pensionsausgaben)  im Ausland müssen bezahlt werden. Somit ist nicht von einem Gewinn bei einer Vermittlung zu sprechen. Allzu oft  müssen aber auch die Hunde erst aufgepäppelt werden (bei behinderte und gerade auch älteren Hunden), bevor sie überhaupt vermittelt werden können. Meist reicht die Gebühr nicht um alle Kosten für ein Tier zu decken!

Hier ist ganz wichtig das persönliche Engagement unserer ehrenamtlichen Vereinsmitglieder. Wir alle haben Familie und einen Job und widmen all unsere Liebe und Hingabe unserem Projekt Tierseelenhoffnung. Tieren die Chance auf ein besseres und vor allem glücklicheres Leben zu ermöglichen - dies ist unser Herzensanliegen! Wir bekommen keinerlei öffentliche Unterstützung. Wir finanzieren uns ausschließlich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge.

Verfasser: Sabine Wiesenberger